AGB[ AGB | Versandbedingungen | Fernabsatzgesetz ]

Unsere Angebote, Lieferungen & Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Bei Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Verzicht auf einen späteren Widerruf als allein verbindlich an. Spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Lieferung und Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Hinweisen des Käufers auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir im Einzelfall nicht mehr ausdrücklich widersprechen.
Abweichende Bedingungen des Abnehmers oder Vereinbarungen gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt wurden.
 
Angebot & Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für sämtliche Abmachungen mit unserem Außendienst. Soweit nicht anderweitig abweichend vertraglich vereinbart, kommt bei Versandgeschäften unsererseits der Vertrag mit der Sound Service GmbH, Am Spitzberg 3, 15834 Rangsdorf, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg zu Berlin unter HRB 20782 und vertreten durch den Geschäftsführer Guido Harding, zustande.

Produktbeschreibungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

Geringfügige oder technisch unvermeidbare Toleranzen gegenüber den Vorschriften des Bestellers oder den genehmigten Mustern sowie gegenüber den qualitativen Angaben und technischen Zusagen sind zulässig. Sie berechtigen nicht zu Beanstandungen.

Für den zu liefernden Warenkomplex sowie für jeden eingesetzten Rohstoff sind die handelsüblichen Abweichungen in Beschaffenheit und Farbe zulässig.

Preise

Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu unseren am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen einschließlich Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe berechnet.
Angebots- oder Listenpreise sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend.
Soweit sich bei Aufträgen mit einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die in der Auftragsbestätigung zugrundegelegten Preisfaktoren wie Materialkosten, Löhne oder Energiekosten, Abgaben usw. einschließlich der jeweiligen kostenspezifischen Nebenkosten bis zum Lieferdatum ändern, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend zu berichtigen.

Verpackung

Die Lieferung erfolgt entweder in Einweg-Verpackungen, die nicht zurückgenommen werden, oder in Leihverpackungen (Behältern, Kisten, Paletten und dergl.), welche ohne schuldhaftes Zögern zu entleeren und an uns in einwandfreiem Zustand frachtfrei zurückzusenden bzw. je nach Vereinbarung zur Abholung bereitzustellen sind. Im Falle der Verschlechterung oder des Untergangs einzelner Verpackungsteile trägt der Käufer einen entsprechenden Anteil bzw. die vollen Wiederbeschaffungskosten.

Versand & Transport

Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Käufer die Kosten der Versendung.

Die Wahl der Versandart bleibt, sofern der Käufer nichts besonderes ausdrücklich vorgeschrieben hat, uns überlassen. Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Bestellers.

Gefahrübergang

Jede Gefahr (auch bei Franko-Lieferung) geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden unsererseits verzögert wird, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

Wird Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zurückgenommen, so trägt der Käufer jede Gefahr bis zum Eintreffen in unserem Haus.

Mängelrügen und Gewährleistungen

Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Für Kaufleute im Sinne des HGB gelten die jeweils gesetzlichen Rügefristen.

Ist ein Gewährleistungsrecht gegeben, können wir wahlweise nachbessern, Ersatz liefern oder Minderung gewähren.

Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, Minderung oder Wandelung zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Der Umfang unserer Ersatzpflicht bestimmt sich in diesen Fällen gemäß nachstehendem Abschnitt VIII. Soweit auf Wunsch des Kunden nachgebessert wird, sind die entstehenden Kosten von uns höchstens bis zum Wert der beanstandeten Ware zu tragen.

Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar.

Haftungsbeschränkungen

Alle Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Verletzungen aus Nebenpflichten, Beratung und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, sofern uns nur Fahrlässigkeit trifft. Dies gilt nicht bei Ansprüchen aus dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften sowie wegen der zumindest grob fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten.

Unsere Empfehlungen und Ratschläge hinsichtlich der Verwendungsmöglichkeiten und der Behandlung der von uns vertriebenen Produkte geben wir nach bestem Wissen und Erfahrungen. Bei der Verschiedenartigkeit der Verarbeitung und den Ansprüchen in der Verwendung, die wir von hier aus nicht bis ins einzelne übersehen können, sind unsere diesbezüglichen Empfehlungen und Ratschläge immer unverbindlich. Unsere Haftung ist in diesen Fällen gemäß Ziff. I Abs. 1 beschränkt.

Nur wenn der Käufer die Art der Verarbeitung und Verwendung vorher schriftlich detailliert mitteilt und deren Einhaltung garantiert, können wir die Beschaffenheit und damit die Verwendungsmöglichkeit der von uns vertriebenen Produkte bestätigen. Eine solche Bestätigung gilt nur dann als Zusicherung und Haftungsübernahme, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich festlegen.

Soweit wir zwingende Verwendungs- und Lagervorschriften erteilen, sind alle Abweichungen hiervon vom Käufer zu vertreten.

Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen für jeglichen Schaden, der nicht am Liefergegenstand selbst entstanden ist, auch für entgangenen Gewinn. Dies gilt auch für Ansprüche Dritter, die ihre Rechte aus der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer herleiten.

Unsere Haftung beschränkt sich in allen Fällen, ausgenommen bei Vorsatz, auf Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für uns vorhersehbaren Schadens.

Der Ausschluss und die Beschränkung der Haftungen in den vorstehenden Ziff. 1 bis 6 gelten in gleichem Umfange für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

Liefer-/Leistungszeit

Liefertermine und Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich festzulegen.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von einem halben Prozent für jede vollendete Woche des Verzugs. Insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, unser Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit.

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

Voraussetzung für eine Lieferpflicht ist weiterhin die Kreditwürdigkeit des Käufers. Erhalten mir nach Vertragsabschluß Auskünfte, die erhebliche Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Liegen Tatsachen vor, die eine Kreditunwürdigkeit des Käufers bestätigen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches wird in letzteren Fällen vorbehalten.

Abrufe und Einteilungen einzelner Teillieferungen sind so vorzunehmen, dass uns eine vertragsgemäße Fertigung und Lieferung möglich ist.

Bei Lohnarbeiten wird vorausgesetzt, dass uns die erforderlichen Vormaterialien rechtzeitig frei Haus und in geeigneter Qualität zur Verfügung gestellt werden. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen sind wir berechtigt, die Lieferfrist zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadenersatz zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Käufer unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei uns.

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Käufer ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.

Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und unserem Einziehungsrecht ist der Käufer zur Einziehung so lange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.

Soweit der Käufer eine Refinanzierung auf Factoring-Basis betreibt, tritt er bereits jetzt die ihm hieraus gegen den Faktor zustehenden Forderungen in Höhe seines noch offenen Saldos aus der Geschäftsbeziehung an uns ab.

Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird. Auf Verlangen hat der Käufer uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des

Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer uns im Verhältnis des Fakturenwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Käufer.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt.

Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes oder des bereits erworbenen Anwartschaftsrechtes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte Anwendung findet.

Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen den Käufers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % oder mehr übersteigt.

Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Elementargewalten und Sachschäden sowie Einbruchdiebstahl versichern zu lassen.

Zahlungsbedingungen

Die in unserer Auftragsbestätigung, Proforma-Rechnung oder Rechnung festgelegten Zahlungsbedingungen sind für den Besteller verbindlich. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen grundsätzlich sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, diese Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können. Im Falle von Scheck- und Lastschrifteinzug gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck oder die Lastschrift unwiderruflich eingelöst wird. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung. Ihre Annahme erfolgt nur zahlungshalber und vorbehaltlich ihrer Diskontfähigkeit.

Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken in diesem Zeitraum berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrent-Überziehungskredite zu berechnen.

Dem Käufer bleibt der Nachweis einer geringeren Zinsbelastung vorbehalten.

Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder eine Lastschrift nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben.

Ein über § 320 BGB hinausgehendes Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu. Insbesondere nicht ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften oder Geschäftsverbindungen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von uns anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.

Alle Zahlungsspesen trägt der Käufer.

Sonstige Bedingungen

Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit ergebenen Rechtsstreitigkeiten ist Berlin oder nach unserer Wahl der Allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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Versandbedingungen
Soweit das Fernabsatzgesetz bei Distanzgeschäften für Verbraucher (alle natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann) Anwendung findet, hat der Käufer eine uneingeschränktes Rückgaberecht, das er innerhalb von 14 Tagen, beginnend mit dem Tag des Warenerhaltes, ausüben kann. Das Rücknahmebegehren muss vom Käufer gegenüber der Sound Service GmbH schriftlich geltend gemacht werden und bedarf keiner Begründung. Die Regelungen des Fernabsatzgesetzes gelten ausschließlich für Verbraucher und nur für Verkäufe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind nicht anwendbar auf alle individuellen Kundenbestellungen, also nicht bei speziellen Aufträgen für beispielsweise nicht lagerübliche Waren oder auf Kundenwunsch gefertigte Waren. Zur Verbraucherunterrichtung wird im einzelnen ausgeführt:
  • Soweit nicht abweichend vertraglich vereinbart, ist der Vertragspartner Ihres Versandgeschäftes die Sound Service Musikanlagen Vertriebsgesellschaft mbH (im folgenden Sound Service GmbH genannt), Am Spitzberg 3, 15834 Rangsdorf, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg zu Berlin unter HRB 20782 und vertreten durch den Geschäftsführer Guido Harding, Tel.: 033708 / 933-0, Fax: 033708 / 933-189
  • Sound Service GmbH verkauft Musikinstrumente und musikelektronische Geräte nebst Zubehör sowie Musikalien und Merchandise-Produkte. Einzelheiten zu den gelieferten Waren sind unseren Verkaufspublikationen und ggfs. den warenbeigefügten Produktinformationen der Hersteller zu entnehmen.
  • Sound Service GmbH behält sich vor, bei Nichtverfügbarkeit der bestellten Waren und aus anderen Gründen der Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung - nach Ablauf von 14 Tagen ab Bestellungseingang - von der Lieferung/Leistung zurückzutreten.

Alle Preise sind in (€) Euro sowohl inkl. der gesetzlichen Steuern und Abgaben für den Verkauf in der Bundesrepublik Deutschland angegeben als auch netto für professionelle Annwender. Darüber hinaus fallen zu Ihren Lasten Versandkosten an, wobei wir bei Nutzung der allgemeinen Versandwege in Deutschland zur Zeit folgende Versandkosten - ggfs. pauschal - berechnen:

  • Paketversand per Post oder per UPS Standard: 9,52 inkl. 19% MwSt. (€ 8,00 netto) pro Sendung.
  • Sperrgut-/Frachtzuschlag: zzgl. real entstehen- der Kosten auf Anfrage, soweit zutreffend.
  • Bei Expresssendungen, Terminzustellungen, Kurierfahrten oder sonstigen Versendungsformen, die eine spezielle Handhabung oder einen besonderen Verpackungsaufwand erfordern, berechnen wir die real entstehenden Kosten, die wir auf Anfrage mitteilen.

Alle Warenlieferungen sind entweder per Vorkasse oder spätestens bei Erhalt per Nachnahme einschließlich aller Versand- und Nebenkosten zur Zahlung fällig. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen unser Eigentum. Als Bezahlung gilt erst der endgültige Zahlungseingang bei uns.

Wir gewähren Ihnen Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen, beginnend ab Eingang der Lieferung beim Empfänger.

Das Rücknahmeverlangen muss von Ihnen gegenüber der Sound Service GmbH schriftlich geltend gemacht werden. Wir veranlassen daraufhin nach unserer Wahl eine Rückholung der Waren per UPS oder Spedition oder wir übersenden Ihnen einen Freeway-Aufkleber der Deutschen Post AG, mit dem Sie die Warenlieferung kostenfrei zurücksenden können.

Unfreie Warenrücksendungen sind nicht zulässig. Die zurückgesandten Waren müssen frei von Beschädigungen und Gebrauchsspuren sein. Dies gilt gleichermaßen für alle Verpackungsteile. Die Originalkartons sind nicht mit Rücksendeaufklebern zu versehen, sondern zuvor durch geeignete Maßnahmen (z.B. Umkartons oder Paketpapier) zu schützen.

Das vorgenannte Rückgaberecht gilt in den folgenden Fällen nicht:

  • Bei einem Warenwert bis 40 € keine kostenfreie Warenrücknahme.
  • Bei beschädigter oder unvollständig zurückgesandter Ware.
  • Bei fehlenden Bedienungsanleitungen oder fehlendem Zubehör.
  • Bei Software, CDs, Videos und Büchern.
  • Bei Ware mit Gebrauchsspuren oder Ware, die auch durch den einmaligen Gebrauch nicht mehr neu ist (z.B. Saiten, Schlagzeugfelle, Mundstücke etc.).
  • Bei Ware, die während der Rückgabefrist kommerziell eingesetzt oder zu solchen Zwecken z.B. vermietet oder verliehen wurde.

Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt per Scheck oder Überweisung innerhalb von 30 Tagen nach Rückeingang der Waren, sofern keine Mängel festgestellt werden. Auf Wunsch verrechnen wir auch mit Ihrer Neubestellung und erstatten oder belasten die entstehenden Differenzbeträge.



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Verbraucherhinweise nach Fernabsatzgesetz bei Versandgeschäften

Anwendungsbereich

Dieses Gesetz gilt für Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt (Fernabsatzverträge).

Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge

  • über Fernunterricht (§ 1 Fernunterrichtsschutzgesetz),
  • über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 1 Teilzeit-Wohnrechtegesetz),
  • über Finanzgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen sowie deren Vermittlung,
  • über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken,
  • über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden
  • über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, die geschlossen werden
  • unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder
  • mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln aufgrund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben

Dieses Gesetz ist insoweit nicht anzuwenden, als andere Vorschriften für den Verbraucher günstigere Regelungen, insbesondere weitergehende Informationspflichten, enthalten.

Unterrichtung des Verbrauchers

Beim Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zur Anbahnung oder zum Abschluss von Fernabsatzverträgen müssen der geschäftliche Zweck und die Identität des Unternehmers für den Verbraucher eindeutig erkennbar sein.

Bei Telefongesprächen müssen sie zu Beginn des Gesprächs ausdrücklich offengelegt werden. Weitergehende Einschränkungen bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.

Der Unternehmer muss den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich informieren über:

  • seine Identität und Anschrift,
  • wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung, sowie darüber, wann der Vertrag zustande kommt,
  • die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,
  • einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen,
  • den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile,
  • gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten,
  • Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung
  • das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts nach § 3,
  • Kosten, die dem Verbraucher durch die Nutzung der Fernkommunikationsmittel entstehen, sofern sie über die üblichen Grundtarife, mit denen der Verbraucher rechnen muss, hinausgehen,
  • die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises.

er Unternehmer hat die Informationen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 8 dem Verbraucher alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages, bei Waren spätestens bei Lieferung an den Verbraucher, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Dabei muss der Verbraucher auf folgende Informationen in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form aufmerksam gemacht werden:

Informationen über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs- oder Rückgaberechts nach den §§ 3 und 4 sowie über den Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Buchstabe b, die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers, bei der der Verbraucher Beanstandungen vorbringen kann, sowie eine ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder – gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten, Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen, die Kündigungsbedingungen bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis betreffen und für eine längere Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte Zeit geschlossen werden.

Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Fall aber über die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können, bei der er Beanstandungen vorbringen kann.

Weitergehende Informationspflichten in anderen Gesetzen bleiben unberührt.

Widerrufsrecht, Rückgaberecht

Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.

Das Widerrufsrecht erlischt bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und bei Dienstleistungen spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen

  • zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde
  • zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind
  • zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten
  • zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
  • die in der Form von Versteigerungen (§ 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen werden.

Anstelle des Widerrufsrechts nach Absatz 1 und 2 kann für Verträge über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeräumt werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gelten entsprechend.

Finanzierte Verträge

Wird der Preis, den der Verbraucher zu entrichten hat, ganz oder teilweise durch einen Kredit des Unternehmers finanziert, so ist der Verbraucher an seine auf Abschluss des Kreditvertrags gerichtete Willenserklärung nicht gebunden, wenn er von einem Widerrufs- oder Rückgaberecht gemäß § 3 in Verbindung mit §§ 361a, 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs fristgerecht Gebrauch gemacht hat. Die Belehrung nach § 61a Abs. 1 Satz 3 und 4 oder § 361b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss hierauf hinweisen. § 361a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend; jedoch sind Ansprüche auf Zahlung von Zinsen und Kosten gegen den Verbraucher ausgeschlossen.

Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Preis ganz oder teilweise von einem Dritten finanziert wird und der Fernabsatzvertrag und der Kreditvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen, wenn der Kreditgeber sich bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Kreditvertrages der Mitwirkung des Unternehmers bedient. Ist der Kreditbetrag bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe dem Unternehmer bereits zugeflossen, so tritt der Dritte im Verhältnis zum Verbraucher hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe (§ 361a Abs. 2, § 361b Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) in die Rechte und Pflichten des Unternehmers ein.

Unabdingbarkeit, Umgehungsverbot

Eine zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften dieses Gesetzes abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Dieses Gesetz ist auch anzuwenden, wenn seine Vorschriften durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

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